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   BGH, 20.04.2017 - IX ZB 15/15   

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https://dejure.org/2017,15770
BGH, 20.04.2017 - IX ZB 15/15 (https://dejure.org/2017,15770)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2017 - IX ZB 15/15 (https://dejure.org/2017,15770)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2017 - IX ZB 15/15 (https://dejure.org/2017,15770)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 133 Abs. 1 InsO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen eines Insolvenzverwalters aus vorsätzlicher Benachteiligung

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters: Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Staatskasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen eines Insolvenzverwalters aus vorsätzlicher Benachteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters: Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Staatskasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 487
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters:

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - IX ZB 15/15
    Die Rechtsbeschwerde ist allerdings ausnahmsweise eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239 Rn. 4; vom 26. April 2007 - IX ZB 221/04, WM 2007, 1074 Rn. 3; vom 25. April 2013 - IX ZB 179/10, WM 2013, 1036 Rn. 5; vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 7).

    In einem nach Erlass der Beschwerdeentscheidung ergangenen Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 437 Rn. 9 ff), dass die Staatskasse nur in Prozesskostenhilfeverfahren natürlicher Personen, nicht aber in entsprechenden Verfahren einer Partei kraft Amtes beschwerdebefugt ist.

  • BGH, 25.04.2013 - IX ZB 179/10

    Insolvenzrecht: Sofortige Beschwerde gegen die Überleitung des auf Eigenantrag

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - IX ZB 15/15
    Die Rechtsbeschwerde ist allerdings ausnahmsweise eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239 Rn. 4; vom 26. April 2007 - IX ZB 221/04, WM 2007, 1074 Rn. 3; vom 25. April 2013 - IX ZB 179/10, WM 2013, 1036 Rn. 5; vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 7).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 221/04

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters gegen die Ablehnung der Einstellung

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - IX ZB 15/15
    Die Rechtsbeschwerde ist allerdings ausnahmsweise eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239 Rn. 4; vom 26. April 2007 - IX ZB 221/04, WM 2007, 1074 Rn. 3; vom 25. April 2013 - IX ZB 179/10, WM 2013, 1036 Rn. 5; vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 7).
  • OLG Celle, 23.02.2015 - 16 W 6/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - IX ZB 15/15
    Das Beschwerdegericht hat in seiner in ZInsO 2015, 636 ff abgedruckten Entscheidung das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe an den Kläger als Partei kraft Amtes gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO verneint.
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 54/04

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - IX ZB 15/15
    Die Rechtsbeschwerde ist allerdings ausnahmsweise eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239 Rn. 4; vom 26. April 2007 - IX ZB 221/04, WM 2007, 1074 Rn. 3; vom 25. April 2013 - IX ZB 179/10, WM 2013, 1036 Rn. 5; vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 7).
  • BGH, 20.02.2020 - I ZB 45/19

    Schiedsverfahren: Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des staatlichen Gerichts

    Hieran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO nichts (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Rn. 4; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 52/05, InVo 2006, 146 Rn. 7; Beschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09, NJW-RR 2010, 494 Rn. 5; Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, MDR 2016, 553 Rn. 6; Beschluss vom 20. April 2017 - IX ZB 15/15, NZI 2017, 487 Rn. 6).

    Die Rechtsbeschwerde ist ausnahmsweise dennoch eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (vgl. BGH, MDR 2016, 553 Rn. 7; BGH, NZI 2017, 487 Rn. 6).

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